Datenschutzrichtlinie

Datenschutzerklärung

Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den

Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit

personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem

gewährleistet.

Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des

Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten

erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die

Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).

Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in

den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei

Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.

Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

Vor- und Zuname

Geschlecht

Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)

Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)

Geburtsdatum,

Bankverbindung

Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.

Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches

durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter

geschützt ist.

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur

erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine

Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der

Verarbeitung entgegensteht.

Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten

werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der

Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw.

verbandsinternen Zwecken verwendet werden.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins

betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der

Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung

Als Mitglied des Blasmusik-Kreisverbandes XXX e.V. ist der Verein verpflichtet, seine aktiven

Mitglieder an den übergeordneten Kreisverband jeweils mit Stichtag 01.01. des Kalenderjahres zu

melden. Die Datenweitergabe an den Kreisverband, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein,

stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.

Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Kreisverbandes.

Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten:

Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht

Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)

Qualifikationen (z.B. D-Prüfungen)

Instrument

Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft

Mitwirkung in Orchestergruppierungen des Vereins

Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung

(Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-

Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.

Fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden nur statistisch, also ohne namentliche Meldung

übermittelt.

Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten

Kreisverband, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen;

eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des

Vereins.

Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.

Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände

Als Mitglied des Blasmusik-Kreisverbandes Württemberg e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben

personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Kreisverband übermitteln:

Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Kreisverbandes oder weiterer

Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie

Anmeldung zu Lehrgängen des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und

Zuname, Anschrift, Geburtsdatum

Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen des Kreisverbandes oder weiterer

Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum

Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.

Pressearbeit

Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Verbandszeitschrift forte (DVO-Verlag) des BVBW

über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der

Internetseite des Vereins veröffentlicht.

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung

widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied

weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von

der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den Blasmusikverband Württemberg e.V.  von dem Widerspruch des Mitglieds.

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die

Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett des Vereins bekannt.

Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann

jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des

Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung

am schwarzen Brett.

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die

Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten in der Vereinszeitschrift bekannt. Das

einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung

widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied

eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wertungsspielen.

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt,

die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche

die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste

zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur

gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken

verwendet werden.

Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht

der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur

Verfügung.

Die Beschwerde kann online unter

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/

eingereicht werden.

Datenschutzbeauftragter: Pascal Schwinger

Kontakt: vorsitzender@mv-althuette.de

 

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